SVA – Gesundheitshunderter / individuell
Beliebige Hotel-Aufenthaltsdauer (Empfehlung 2 ÜN) oder ambulant (1 Tag). Tägliche Anreise möglich.
Der SVA-Gesundheitshunderter Individuell ist eine Alternativvariante anstatt Inanspruchnahme SVA-Module (SVA qualitätsgesichert) aus dem Bereich Ernährung, Rückengesundheit und Bewegung. Kann auch ambulant (ohne Hotelnächtigung) in Anspruch genommen werden. Die Vorsorgeuntersuchung ist verpflichtend.
Die SVA unterstützt Ihre gesundheitsförderlichen Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentales und Rauchfreiheit. Bei dieser Variante stellt unser medizinisches und therapeutisches Team gemeinsam mit Ihnen ein individuelles, maßgeschneidertes Paket gesundheitsfördernder Aktivitäten zusammen. Die Dauer Ihres Hotelaufenthaltes bestimmen Sie ganz Ihren Wünschen und gegenwärtigen zeitlichen Möglichkeiten entsprechend.
Unsere drei Säulen – Schönheit, Bewegung und Ernährung – basieren auf den neuesten Erkenntnissen der Gendermedizin. Wir beachten im Besonderen geschlechtsspezifische Bedürfnisse und darauf basierende neue medizinische Konzepte, die zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit und einer besseren Lebensqualität der Frau beitragen.
Notwendige Voraussetzungen
Sie absolvieren bei uns eine Vorsorgeuntersuchung. Diese jährliche Gesundheitsvorsorge wird von uns mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet (1 × pro Jahr möglich). Sie konsumieren gesundheitsfördernde Maßnahmen im Wert von mindestens € 150,-.
Unten im Bereich „FAQ“ finden Sie Detailinfos.
Für Aufenthalte bis Ende 2023 buchbar (Stand: Dezember 2022).
- 1. Sie buchen ein Hotel-Aufenthaltspaket Ihrer Wahl oder kommen auf mind. 1 vollen Tag zu uns ins Haus.
- 2. Sie absolvieren bei uns eine Vorsorgeuntersuchung (Abrechnung über Ihre Krankenkasse).
- 3. Sie wählen ein oder mehrere Angebote aus den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „Mentale Gesundheit“ oder „Rauchfreiheit“.
- 4. Optional: Sie vereinbaren Gesundheitsziele mit unserer Ärztin. Bei Zielerreichung belohnt die SVA Ihre Selbstverantwortung für Gesundheit mit der Halbierung Ihres Selbstbehaltes.
- 5. Unsere Ärzte und Therapeuten erfüllen selbstverständlich die von der SVA geforderten Anforderungskriterien. Wir beraten Sie, für welche gesundheitsförderlichen Maßnahmen Sie Kostenzuschuss erhalten.
- 6. Sie konsumieren eine oder mehrere gesundheitsförderliche Maßnahmen, die den Wert von € 150,- erreichen oder übersteigen.
- 7. Sie bezahlen die Maßnahme/n selbst.
- 8. Für den Kostenzuschuss (SVA-Gesundheitshunderter – Variante INDIVIDUELL) ist ein Antrag an Ihre zuständige SVA-Landesstelle notwendig. Vor Ihrer Abreise füllen wir das „Antragsformular Gesundheitsheitshunderter“ mit Ihnen gemeinsam aus und schicken dieses inkl. des Belegs (Rechnung) der Maßnahme(n) und einer Kopie des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung an Ihre zuständige Landesstelle.
- 9. Die SVA prüft Ihren Antrag.
- 10. Sie erhalten nach positiver Prüfung € 100,- retour.
- 1. Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- 2. Sie investieren mindestens € 150,- in Ihre Gesundheit.
- 3. Sie sind aktiv Erwerbstätige, Pensionistin, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige über 18 Jahre oder freiwillig Weiterversicherte mit einer aufrechten Krankenversicherung nach dem GSVG.
Das Angebot ist ganzjährig mit beliebigem Anreisetag buchbar!